Rechtsthemen



Sachbezugswerte für 2024

Erneut macht sich die bis vor kurzem hohe Inflation in einem deutlichen Anstieg der Sachbezugswerte bemerkbar.

Der Bundesrat hat die neuen Sachbezugswerte für das Jahr 2024 beschlossen. Dabei werden die Werte an die Entwicklung der Verbraucherpreise vom Juni 2022 bis Juni 2023 angepasst. Dabei macht sich die vorübergehend hohe Inflation bemerkbar. Für eine freie Unterkunft beträgt der Anstieg 4,9 %, bei Mahlzeiten sogar stolze 8,7 %. Die Sachbezugswerte betragen in 2023 bundeseinheitlich

  • für eine freie Unterkunft monatlich 278 Euro (2023: 265 Euro) oder täglich 9,27 Euro;

  • für unentgeltliche oder verbilligte Mahlzeiten kalendertäglich 10,43 Euro (2023: 9,60 Euro), davon entfallen 2,17 Euro auf ein Frühstück und je 4,13 Euro auf ein Mittag- oder Abendessen. Der monatliche Sachbezugswert beträgt 313 Euro (bisher 288 Euro; Frühstück 65 statt 60 Euro, Mittag- und Abendessen 124 statt 114 Euro).