Grundsteuerreform
IN KÜRZE
Welcher Handlungsbedarf bei Grundstückseigentümern für alle Grundstücke in Deutschland bereits Anfang 2022 besteht, erfahren Sie hier:
Gemeinsame Informationsveranstaltung mit der Gemeinde Mainaschaff
Am 30.06.2022 fand in der Maintalhalle in Mainschaff eine Informationsveranstaltung zur Grundsteuerreform in Bayern, für alle interessierten Bürger*innen statt. Zusammen mit der Gemeinde Mainaschaff hat MERGET + PARTNER in einem Fachvortrag hierüber informiert. Darüber hinaus konnten Fragen gestellt werden und die Möglichkeit zum Austausch wurde sehr rege genutzt.
Wer sich noch einmal separat informieren möchte, findet hier den Vortrag zum nachlesen:
Grundsteuervortrag 20220630 (PDF)
***
Durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 10.04.2018 wurde die Verfassungswidrigkeit der Festsetzung der Grundsteuer in ihrer bisherigen Form festgestellt. Der Gesetzgeber hat daraufhin am 26.11.2019 das Grundsteuer-Reformgesetz (BGBl 2019 I S. 1794) sowie am 16.07.2021 das Grundsteuerreform-Umsetzungsgesetz (BGBl 2021 I S.2931) erlassen.
Zum 01.01.2022 soll nunmehr die erste Hauptfeststellung entsprechend der neuen Regelungen erfolgen. Auf diesen sollen zum Stichtag 01.01.2022 durch die Gutachterausschüsse die neuen Bodenrichtwerte festgelegt werden.
Ab dem Frühjahr 2022 werden Sie nach und nach Aufforderungen zur Abgabe der Feststellungserklärungen erhalten.
Diese sind im Zeitraum vom 01.07.2022 bis 31.01.2023 über ELSTER für alle Immobilien in Deutschland abzugeben.
Hierfür benötigen wir zunächst nur folgende Informationen:
• Anzahl der Grundstücke
• Lage der Grundstücke (Stadt/ Gemeinde, Bundesland)
• Nutzung des Grundstücks (Betriebsgrundstück, Privatgrundstück)
Hierbei unterstützen wir Sie gerne!
Kontaktieren Sie bei Bedarf bitte Ihre(n) Ansprechpartner*In in unserem Haus.
Ausblick: Die Finanzämter ermitteln die Grundsteuerwerte bis 31.12.2023. Zu erwarten ist, dass Anfang 2024 die neuen Bescheide, die die neuen Grundsteuerwerte und -messbeträge enthalten, erlassen werden. Bis zum 31.12.2024 sollen Städte und Gemeinden die neuen Hebesätze anpassen und die neuen Grundsteuerbescheide übermitteln. Die Steuer soll zum 01.01.2025 erhoben werden.
Ihr Beraterteam von MERGET + PARTNER PartG mbB