Rechtsberatung: Verkehrsrecht / Unfallregulierung
Ihre Rechte haben Vorfahrt
Für alle Fälle
Sie haben einen Bußgeldbescheid erhalten? Sie waren in einen Verkehrsunfall verwickelt? Auch in scheinbar unkomplizierten Fällen sollten Sie sich grundsätzlich von uns beraten lassen. Denn meistens weiß man als Betroffener nicht genau, welche Rechte und Ansprüche man hat. Dass wir Kontakt zu Gutachter, Werkstatt und Mietwagenfirma halten, ist für uns selbstverständlich. Wir vertreten Ihre Interessen – unter anderem auch, wenn es um Schmerzensgeld geht.
Vertretung in Strafsachen
Bei kleineren und größeren Verkehrsdelikten sind wir an Ihrer Seite. Wenn Sie es mit Polizei und Staatsanwaltschaft zu tun bekommen, gilt wie bei jedem strafrechtlichen Verfahren: Schalten Sie uns von Anfang an ein und sprechen Sie erst in unserem Beisein mit den Behörden. Wir sorgen dafür, dass Ihre Rechte gewahrt werden und vertreten Sie falls notwendig vor Gericht.
Erwarten Sie mehr
- Beratung und Vertretung bei Ordnungswidrigkeiten
- Bußgeldbescheid
- Geschwindigkeitsübertretung
- Vertretung bei Verstößen gegen das Verkehrsstrafrecht:
- Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht)
- Trunkenheit im Verkehr
- Gefährdung des Straßenverkehrs
- Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
- Fahren ohne Fahrerlaubnis oder ohne Versicherungsschutz
- Vertretung im Verkehrszivilrecht
- Schmerzensgeldansprüche
- Unfallregulierung
Ihre Ansprechpartner
Ingo Nentwig
Rechtsanwalt,
Fachanwalt für Arbeitsrecht